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Energieausweis - brauch ich das wirklich?
Der Energieausweis – das ist für Sie wichtig
Wenn Immobilieneigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus vermieten oder verkaufen möchten, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Energieausweis des Objekts vorzulegen. Damit sollen die Interessenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter/Käufer das Original oder eine Kopie erhalten.
Der Energieausweis – das ist für Sie wichtig:
Wenn Immobilieneigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus vermieten oder verkaufen möchten, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Energieausweis des Objekts vorzulegen. Damit sollen die Interessenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden. Spätestens bei Vertragsabschluss muss der Mieter/Käufer das Original oder eine Kopie erhalten.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt hingegen den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten.
Was steht im Energieausweis?
Ein Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Er muss den Vorgaben der zum Zeitpunkt der Ausstellung geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen, vom Aussteller mit Name, Anschrift, Berufsbezeichnung und Ausstellungsdatum versehen und unterschrieben sein.
Das Dokument enthält auf fünf Seiten neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Modernisierungsvorschläge für die Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. Seit 2014 wird der Energiestandard des Gebäudes außerdem mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht, wie wahrscheinlich jeder sie von Elektrogeräten kennt.
Energieausweise gelten meist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.
Wer kann den Energieausweis ausstellen?
Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es nicht. Wer sich über das Internet auf die Suche nach einem Aussteller macht, findet meistens Portale mit Ausstellerübersichten oder Einzelaussteller. Oftmals handelt es sich hierbei um Einträge, die auf ungeprüften Selbstauskünften der jeweiligen Aussteller beruhen.
Unser Tipp: Auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie nur Aussteller, deren Qualifikation von ihr geprüft wurde. Allerdings ist damit trotzdem keine Gewähr für die Qualität und Richtigkeit der Ausweise verbunden. Wir empfehlen unseren Kunden, sich eine schriftliche Bestätigung des Ausstellers, dass er persönlich Energieausweise ausstellen darf, geben zu lassen.
Wann muss der Ausweis vorgelegt werden?
Der Mieter bzw. Käufer soll die Möglichkeit haben, den Ausweis bei seiner Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages zu berücksichtigen. Daher muss der Ausweis rechtzeitig vorliegen, idealerweise schon bevor das Objekt auf dem Markt angeboten wird. Einem potenziellen Käufer, Mieter oder Pächter von Wohn- oder Nichtwohngebäuden ist der Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags zu übergeben.
Wenn Sie an Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie denken und Fragen zum Energieausweis haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
Stand: November 2016